Diözesanökonom Peter Schappert erläutert im Gespräch Ziele, Zusammensetzung und Aufgaben des Diözesansteuerrats
Speyer. Im Strategieprozess des Bistums Speyer gewinnt ein Gremium an Aufmerksamkeit, das viele bisher wenig wahrgenommen haben: Der Diözesansteuerrat. Er hat den Haushaltsverantwortlichen des Bistums als Vorgabe gesetzt, dass künftige Haushaltspläne ein positives Ergebnis mindestens in Höhe des Inflationsausgleiches ausweisen müssen. Diözesanökonom Peter Schappert erläutert im Gespräch Ziele, Zusammensetzung und Aufgaben des Diözesansteuerrats.
Nur wenige im Bistum kennen den Diözesansteuerrat und seine Mitglieder, dabei spielt er für die finanzielle Steuerung des Bistums eine zentrale Rolle. Wie kommt es dazu?
Peter Schappert: Den Diözesansteuerrat gibt es bei uns im Bistum seit 1927. Seine Gründung hat folgenden geschichtlichen Hintergrund: Im 20. Jahrhundert erlauben die meisten deutschen Bundesländer den Kirchen, Kirchensteuern als Mitgliedsbeiträge der Gläubigen zum Unterhalt des kirchlichen Lebens zu erheben. Weil dieses Geld von den Gläubigen kommt, wird dabei auch festgelegt, dass die Gläubigen über die Verwendung dieser Mittel entscheiden. Zu diesem Zweck werden in den meisten deutschen Diözesen Gremien zur Kirchensteuerverwaltung gegründet. Bei uns heißt dieses Gremium Diözesansteuerrat.
Wir wollen etwas genauer verstehen, was der Diözesansteuerrat ist und macht. Fangen wir mal bei den Mitgliedern an. Sind Sie als Diözesanökonom eigentlich selbst Mitglied?
Peter Schappert: Im Diözesansteuerrat sind keine Mitarbeiter der bischöflichen Verwaltung Mitglied, also auch nicht der Diözesanökonom oder der Finanzdirektor. Mitglieder sollen nur Gläubige aus der Diözese sein, die bei der Entscheidung zur Mittelverwendung keine Interessenkonflikte zum Beispiel bezüglich Ihrer eigenen Anstellung haben.
Wer gehört sonst noch dem Diözesansteuerrat an und auf welchem Weg wird man Mitglied des Diözesansteuerrats?
Peter Schappert: Der Diözesansteuerrat besteht aus 17 Personen. Vorsitzender ist der Diözesanbischof selbst, der wie alle anderen Mitglieder eine Stimme hat. Den größten Teil der Mitglieder entsenden die Pfarreien der zehn Dekanate, indem sie über die pfarrlichen Verwaltungsräte je ein Mitglied pro Dekanat wählen. Drei Mitglieder wählen die Priester der Diözese für drei größere Regionen des Diözesangebietes. Ein Mitglied wählt die Diözesanversammlung als Vertreter dieses Gremiums im Diözesansteuerrat und zwei weitere Mitglieder beruft der Diözesanbischof frei.
Welche Entscheidungskompetenzen liegen beim Diözesansteuerrat?
Peter Schappert: Der Diözesansteuerrat beschließt den Haushaltsplan der Diözese und entscheidet damit über die gesamte Mittelverwendung im Diözesanhaushalt. Die Entscheidungskompetenz bezieht sich auf den Gesamthaushalt und nicht auf die einzelnen Teile und Schwerpunkte. Die Aufteilung des Haushaltes als politische Entscheidung liegt beim Diözesanbischof und seiner Verantwortung für die gesamte Seelsorge in der Diözese.
Die Verantwortung des Diözesansteuerrates liegt darin, die Nachhaltigkeit einer gesunden Haushaltsführung zu gewährleisten, indem er darauf achtet, dass der Haushalt stets ausgeglichen ist und ein angemessen auskömmliches Eigenkapital vorhanden bleibt.
Außerdem beschließt der Steuerrat den Jahresabschluss und nimmt den Prüfbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers entgegen. Schließlich beschließt der Diözesansteuerrat die Kirchensteuerhabesätze von der Einkommenssteuer und die damit zusammenhängenden Steuer-Fragen.
Wie trifft der Diözesansteuerrat seine Entscheidungen? Per Mehrheitsbeschluss?
Peter Schappert: Der Diözesansteuerrat entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Welche Instrumente hat der Diözesansteuerrat, um auf die finanzielle Steuerung des Bistums Einfluss zu nehmen?
Peter Schappert: Das wichtigste Mittel des Steuerrates zur finanziellen Steuerung ist der Haushaltsbeschluss. Wenn eine finanzielle Schieflage der Diözese durch zu hohe Ausgaben droht, kann, respektive muss der Diözesansteuerrat dies durch Ablehnung des Haushaltsplanes abwenden.
Was passiert, wenn der Diözesansteuerrat einem Bistumshaushalt nicht zustimmt?
Peter Schappert: Dann entsteht eine haushaltslose Zeit, in welcher die Maßnahmen greifen, die in der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung vorgesehen sind. In dieser Zeit gilt, dass nur solche Ausgaben getätigt werden dürfen, deren Verpflichtungen bereits aufgrund früherer Entscheidungen auch des Diözesansteuerrates rechtswirksam eingegangen wurden, während alle neu geplanten Verpflichtungen, die zu Ausgaben führen würden – wie zum Beispiel Baumaßnahmen des zu planenden Haushaltsjahres – nicht begonnen werden dürfen. Außerdem erhält die Diözesanverwaltung mit der Ablehnung des Haushaltsplanes die streng befristete Aufgabe, einen neuen Haushaltsplan vorzulegen, der den Vorgaben des Steuerrates entspricht.
Die Entwicklung des Bistums hat – das haben wir im Strategieprozess gelernt – eine inhaltliche und eine finanzielle Seite. Wie ist sichergestellt, dass beide Blickrichtungen immer wieder gut zusammenfinden?
Peter Schappert: Die inhaltliche Seite ist vom Diözesanbischof in Abstimmung und Beratung der dazu bestellten Personen und Gremien zu gestalten. Dabei gilt – wie im normalen Leben auch –, dass die inhaltlichen Aufgaben im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu strukturieren sind. Der Steuerrat definiert dazu die finanziellen Möglichkeiten, unter Wahrung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft und in Verantwortung gegenüber allen bereits übernommenen Verpflichtungen.
Wir sind in einer Phase angekommen, in der die Mitgliederzahlen und damit auch die Einnahmen der Kirche geringer werden. Was erwarten Sie sich und was wünschen Sie sich vor diesem Hintergrund von den Mitgliedern des Diözesansteuerrats?
Peter Schappert: Ich erwarte und wünsche mir vom Diözesansteuerrat und auch von allen anderen Leitungsverantwortlichen in der Diözese, dass die gegenwärtigen Entwicklungen der Mitgliederzahlen und der Finanzkraft unserer Diözese aufmerksam so zur Kenntnis genommen werden, dass wir unsere finanziellen Verpflichtungen daran ausrichten. Oder einfacher gesagt: Ich wünsche mir, dass wir nicht mehr Geld ausgeben als wir haben, damit auch in Zukunft Seelsorge in der Diözese Speyer möglich bleibt.
Weitere Informationen zum Diözesansteuerrat: